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Datei Diskussion:Infostand Schwarzwaldverein beim Dobler Dorffest.jpg

Von Stadtwiki

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Hier ist die Genehmigung aller abgebildeten Personen notwendig! --Kulturhusche 21:16, 2. Aug. 2013 (CEST)

Die erste Vorsitzende hat in Vollmacht der abgebildeten die Genehmigung erteilt. evtl. dort anrufen.
Dies ist der Grund, dass die Genehmigung so lange dauerte. --Tirili 21:28, 2. Aug. 2013 (CEST)

siehe:Stadtwiki:Bild

(Auszug)

Recht am Bild

Nicht alles, was man fotografieren kann, darf man auch veröffentlichen. [Bearbeiten] Panoramafreiheit

Auf sicherem Gebiet bewegt man sich, wenn man sich auf die Panoramafreiheit berufen kann. Die Wikipedia enthält hierzu weitere Information (siehe Weblinks). [Bearbeiten] Hausrecht

Bitte keine Bilder ohne Zustimmung des jeweiligen Hausherren machen. Das kann unter Umständen nicht ausreichen, ist aber eine Mindestbedingung.

Aufnahmen in Innenräumen und auf nicht-öffentlichem Grund und Boden dürfen nur hochgeladen werden, wenn dem Fotografen eine schriftliche Einverständniserklärung des Grundstücks- / Wohnungseigentümers vorliegt. Aufnahmen von öffentlichem Grund und Boden aus benötigen dies nicht, unter der Bedingung, dass keine Hilfsmittel wie Leitern und Teleobjektive benutzt wurden, um die Einschränkung "von öffentlichem Grund aus" zu umgehen.

Hinweis: "Öffentlicher Grund und Boden" heisst nicht etwa "frei zugänglich", sondern "im Besitz des Staates". Zoos, Bahnhöfe, Fußballstadien etc. sind Privateigentum und somit kein öffentlicher Grund und Boden!

Achtung: Behörden und militärische Anlagen (aka "Gerichte und Kasernen") dürfen grundsätzlich nie fotografiert werden, ohne dass eine schriftliche Genehmigung der entsprechenden Behörde vorliegt. [Bearbeiten] Rechte von fotografierten Personen

Jede Person hat das alleinige Recht darüber zu entscheiden, ob sie abgebildet wird und wozu die Abbildung Verwendung findet. Daher ist von jeder abgebildeten Person das schriftlich Einverständnis einzuholen, dass Sie fotografiert wird und auf Pfenz zu sehen ist. Bitte lade keine Bilder von Personen hoch, deren schriftliches Einverständnis Du nicht hast. Ein solcher Vertrag wird "ModelRelease" genannt. Warnung: Das Veröffentlichen von Personenfotos ohne deren schriftliches Einverständnis ist eine Straftat.. Hierbei genügt es auch, wenn nur ein Teil der Person zu sehen ist (z. B. nur ein Arm) und sich die Person anhand dieses Körperteils selbst erkennen könnte.

Unter das Recht der fotografierten Person zählt auch deren Name. Also bitte keine Klingelschilder oder Namensaufschriften, Fahrzeugkennzeichen etc. hochladen.

Im Speziellen ist es ebenso verboten, in die Privatsphäre von anderen einzudringen. Also keine Fotos "über die Straße" in eine andere Wohnung machen.

Achtung: Amtspersonen (aka "Polizisten und Soldaten") sollten grundsätzlich nie fotografiert werden, ohne dass eine schriftliche Genehmigung der entsprechenden Behörde vorliegt.

--Kulturhusche 08:55, 3. Aug. 2013 (CEST)

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